Gamswappen - 1693

Gamswappen verliehen am 3. Aug. 1693

an Gabriel PATSCHEIDER geb. 7. Feb. 1637

Der Wappenbrief des Gamswappens wurde immer in gerader Linie von Gabriel PATSCHEIDER jeweils vom Vater auf den erstgeborenen Sohn bis zu mir weitergegeben. Laut Dr. Richard Patscheider „Vom Oberrhein zum Etschquellraum“ hat mein Vater Irimbert, und damit in weiterer Folge auch ich, Anspruch auf diesen Wappenbrief.

Im Wappenbrief steht, dass Patscheider Gabriel sowie seine Brüder Hans und Jakob, ebenso die Nachkommen seines verstorbenen Bruders Thoman, das Wappen auf ewige Zeiten führen dürfen. Dies gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Nachkommen. Ich habe diese Stelle unten im Originaltext des Wappenbriefs mit fetter Schrift dargestellt.

Das Original des Wappenbriefes wurde lange Zeit in Deutschland bei Harold Patscheider aufbewahrt. Ich bedanke mich hier ausdrücklich und sehr herzlich bei Harold für die langjährige Aufbewahrung und gewissenhafte Pflege und Konservierung des Wappenbriefes, welcher von meinem Vater und von mir erst in den 1980er Jahren aus Herne, dem damaligen Wohnort von Harold, abgeholt wurde. Zurzeit hängt der Wappenbrief an einem Ehrenplatz in unserem Wohnzimmer. Dieser Wappenbrief ist ein gerahmtes altes Dokument (ca. 80cm x 65cm) mit einem alten wächsernen Originalsiegel von ca. 15cm Durchmesser und zeigt in seiner Mitte obiges Wappen, welches umflossen wird von folgendem kunstvoll gestalteten Text:

Gamswappen

 

Das Gamswappen verliehen am 3.2.1693 an Gabriel PATSCHEIDER geb. 7.2.1637

Verliehen am 3.2.1693 an Gabriel PATSCHEIDER geb. 7.2.1637

 

Hier der wortgenaue Originaltext des Wappenbriefes:

 

„Ich Johann Niuvert Sutori von Ortenheimb beeder Rechten Doctor Ritter des Güldnen Sporns Graf des Hl. Lateranensischen Palasts der Römiech kayserlichen Mayestett und des Hl. Römischen Reiches Comes Palatinus bekhenne mit dieasm offentlichen brief und Thue kundt meniglich ~ Demnach ob höchstgedacht Iro Römisch Kayßerliche Mayestett und der aller durchleichtigste großmächtigsete und unyberwindlichste Fürst und Herr Leopold der erste, erwölter Römischer Kayßer zu allenzeiten merer des reichs für sich und Ire nschkommen im Hl. Römischen Reich vermig eines unter dero signatur - 24. VIII. 1678 - geförtigten. Diplomatis aus Römisch Kayser König und Landtfürstlicher macht und vollkommenheit mich neben erteilung etlicher Freyheiten und Genaden zu einem Kayßerlichen Pfalz. und Hofgrauen allergnedigist gewürdiget und erhöht wie zumalen soliche Kayßerliche verleihung an deren hochlöbliche Gehaimbe ... Regierung zu Ynsprugg und lobliche Landshauptmannschaft an der Etsch und Burggrafenambt zu Tyrol und auch allen andern Tribunalien, Kanzleyen und Stellen ordentlich intimieren und publizieren laßen / Wann nünn in Ihr höchstgedachten privilegio ... Macht und Gwalt allergnedigist erteilt worden: daß ioh erlich und redlichen leithen ... einen jeden nach seinem stand und weeßen Zaichen, wappen und Kleinodien mit Schilt und Helmb geben und verleihen, dießelben zu lehens- und wappengenossen machen, schöpfen und erhöben auch daryber nottürftige gebürliche und gebreichige brief fertigen soll und mige ... mereren Inhalts meines habenden Kayserlichen Freyheitsbriefs, dessen Anfang ist / Wir Leopold von Gottes Gnaden erwölter Römischer Kayßer zu allen zeiten merer des Reichs &&& und dessen Ennd: der geben ist in Unserer Statt Wienn den 24. VIII. n. Chr. 1678 Unserer Reiche, des Römischen im 21. des Hungarischen im 24. und des Behaimbischen im 20. J. / Und wann ich dann angsöchen, wargenommen und betrachtet die Erbarkeit, Redlichkeit und guette Sitten Tugenten und Vernünft, darmit der fürnemb Gabriel Patscheider in Lanndtäufers Gerichtsverpflichter und dessen eheleibliche Gebriedere die Ehrsamen Hans und Jakob und deren verstorbenen Brueders Toman Patscheiders ßeelig hinterlassenen eheliche Söhne mit Namen Florin und Paul, die Patscheider alle im bemelten Landtaufers Gerichts Naudersperg im Vintschgau der Ertzfürstlichen Grafschaft Tyrol ansessig als gethreye Kaiserlich Tyrolische Untertanen mir beriembt worden, fürnemblich aber die gethrey und nützliche Diensten so Sye Ire Eltern und Voreltern in Krieg und Friedenszeiten Iro Röm. K. Mayeatet dem Hl. Röm. Reich und Höchstlöblichen Hauß österreich nach iren Crefften yederzeit treygehorsamist erwisen haben, ßolliches noch fürohin zu tuen untertänigist erbötig sind, es auch wohl thuen kinnen, ßollen und migen, So habe solchem nach Ich Kays. Comes Palatinus mit wolbedachtem Muot vorbemelten Gabriel und dessen eh. Brüeder Hans und Jakob und deren verstorbenen Brueders Toman ehelichen Söhne Florin und Paul Iren ehelichen Leibeserben und derßelben Erbens Erben, Mann und Weibspersonen hernach beschriebenes Vappen und Kleinod mit Schilt und Helmb für und für in ewige zeyt also zu haben zu füeren und gebrauchen verliehen .. undoerteilt: ... ein Ablanger Schilt, in dessen gelb oder goldfarben Veldung ein Gambs mit Außgeschlagener Roten Zungen in seiner Art gegen einen geschröffelten Velsen von linker zur rechten Seiten zum Sprung geschickt mit selnen hinteren Füeßen sich erhebt - ob dem Schilt ein eisenfarben zuegetaner Stechhelmb mit ob eingeflochten schwarz gelb weiß und rot zurückfliegenden Wicklpandl und daran hangenden Kleinod- auch beederseits als rechter schwarz und gelb oder goltfarb, linggerseits aber weiß oder silber und rot oder rubinfarb zierlich durcheinander vermischt herabwerts einfallenden Helmdecken und von solichen 4 farben gewundenen Pausch geziert ist - ob demselben zuegetanen Stechhelmb abermals ein gleichgestalte Gämbs mit ausgeschlagener Roten Zungen ... Wie denn ßollichea inmitten dises briefs ... gemalen und ausgeetrichen ist. Thue daß gib und verleihe Ihnen ... obbeschriebenes Wappen mit Schilt und Helmb für und für ... erhebe sie zu lehen und Wappengenoßheit hiemit wißentlich incrafft diß briefs ... alles bei der Röm. K. Mayestet und unsers Herrn und Landtfürsten schwerer Ungnad und straf ... einverleibte poen: 60 Mark lefigs Golts, die ein jeder so oft er freventlich hiewider tete bezalen solle Halbs in Iro R.K. Mayestet hofkammer und halbenteil obgedachten Patscheidern ...Mit Urkundt diß briefs beßigelt mit meinem anhangenden Papst- und Kayßerl. Palatinats Inßigl der geben ist in der Kayßerlich Ertzfürstlichen Statt Botzen, den Dritten Tag Monats Augusti 1693.“

 

Wappenbrief

 

Das ist der Wappenbrief, gut erhalten seit 1693

Das ist der Wappenbrief, gut erhalten seit 1693

 

Der Wappenbrief ist in meinem Besitz. Er wurde dankenswerter Weise von Harold Patscheider staubfrei gerahmt und ist schwer zu fotografieren, da jede Lichtquelle eine Spiegelung erzeugt.

Quellen (kursiv sind Original-Inhalte):

  • Dr. Richard Patscheider: „Vom Oberrhein zum Etschquellraum“, Seite 164:
    Wappenbrief (Gamswappen) 3. VIII. 1693 geben i.d. Kayserlich Erzfürstlichen Statt Botzen (genau so steht es wortwörtlich auf Seite 164)
    Im Buch folgt obiger Originaltext in lesbarer Form.
  • Dr. Richard Patscheider: „Vom Oberrhein zum Etschquellraum“, Seite 165: Anm: Dies Wappen deckt sich mit dem der Überrheiner, die im 16.Jh. ausgestorben sind; es wird in unserem Grnezraum nicht selten mit dem Steinbock-Wappen verwechselt.
    Das Original des Gamswappenbriefs besitzt Harold Klaus Patscheider in Büderich bei Düsseldorf, unbeschadet des Anspruchs von Irimbert Patscheider in Steyr Oberösterreich, dem Führer der Stammlinie, als Sohn des Dr. med. Anton Patscheider.
  • Dr. Richard Patscheider: „Vom Oberrhein zum Etschquellraum“, Seite 133: Das Löwenwappen mit den 3 Rosen wurde 1691 an die genannten Batscheider verliehen, ehe das Gams-Wappen an den Gabriel 2, Gerichtsverpflichter und Anwalt, 1693 ins LG Nauders kam; es lautete aber dieser Gams-Wappenbrief nicht nur auf den „firnemb Gabriel Patscheider in Langtaufers“, sondern auch auf „dessen eheleibliche Gebriedere die ehrsamen Hans und Jakob und deren verstorbenen Brueders Toman ßeelig hinterlassenen ehel. Sohne mit Namen Florin und Paul“, und auf der Genannten eheleibliche Nachkommenschaft; es war sozusagen ein Trostbrief für die bisher „zu kurz gekommenen Langtauferer Scheider“.

Kommentar:

Dr. Richard Patscheider hat den Text seinerzeit wortgetreu vom Wappenbrief abgeschrieben und in seinem Buch „Vom Oberrhein zum Etschquellraum“ veröffentlicht. Alle Textpassagen konnten offenbar auch von ihm nicht entziffert werden, diese Teile sind mit Punkten aufgefüllt. Diesen Text aus dem Buch habe ich hier übernommen.

Mit Harold Klaus Patscheider ist der Sohn von Richard gemeint, von dem ich in den 90er Jahren das Wappen persönlich übernommen habe, damals aber wohnte er in Herne.

Aus dem Wappenbrief geht damit eindeutig hervor, dass alle Nachkommen des Patscheider Gabriels sowie seine Brüder Hans, Jakob und Thoman das Wappen führen dürfen. Dies gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Nachkommen. Das hat zwar in der heutigen Zeit keine Bedeutung mehr, aber in Konsequenz mit männlichen und weiblichen Nachkommen dürften das inzwischen einige hundert, wenn nicht tausende Personen sein.

Wem das Original des Wappenbriefs zusteht, ist meiner Meinung nach nicht geregelt. Laut Dr. Richard Patscheider steht es mir zu.

Ob ich tatsächlich der jeweils erstgeborene männliche Nachkomme von Gabriel Patscheider bin ist nicht gesichert. Betrachtet man den Stammbaum genauer, kommen auch einige andere in Frage.

Familiengeschichte:

Zur Abholung des Wappens gibt es eine kleine Anekdote:
Mein Onkel Richard schrieb anlässlich meiner Geburt einen Brief an mich, in dem er festhielt, dass ich der rechtmäßige Besitzer des Wappens sei. Sein Sohn Harold war darüber nicht erfreut. Kurzerhand sandte er den Wappenbrief als Paket an meinen Vater Irimbert. Man muss sich die damalige Zeit (1956) vor Augen führen: Es gab kaum Telefonverbindungen, und Österreich und Deutschland waren durch strenge Grenzkontrollen getrennt.
Der österreichische Zoll beschlagnahmte das Paket. Irgendwie gelang es den Zollbeamten, meinen Großvater Ludwig Vorderwinkler zu erreichen, der damals Postbeamter war und als solcher dienstlich über ein Telefon verfügte. Sie fragten ihn nach dem Wert des Pakets. Mein Großvater meinte, völlig überrumpelt, dass es eine „Menge“ wert sein müsse. Daraufhin setzten die Zollbeamten einen hohen Einfuhrzoll fest.
Mein Vater war nicht bereit oder konnte damals die geforderte Summe nicht aufbringen. Das Paket ging daher zurück zu Harold nach Deutschland. Die Aufregung in der Familie und insbesondere bei Onkel Richard muss damals groß gewesen sein.

Als ich dann in den 1980er Jahren selbst eine Familie gründete, erinnerte ich mich an den Brief von Onkel Richard (der 1971 verstorben war) und begann, in der Verwandtschaft nachzufragen, wo sich dieses Wappen befand und wie ich dazu kommen könnte. Offenbar sprach sich dies bis nach Deutschland herum, denn eines Tages erhielt mein Vater, meiner Erinnerung nach Mitte der 1980er Jahre, völlig unerwartet einen Anruf von Harold. Er teilte ihm mit, dass wir den Wappenbrief jederzeit bei ihm in Herne abholen könnten.
Am nächsten Tag setzten sich mein Vater und ich ins Auto und fuhren nach Herne. Meiner Erinnerung nach dauerte die Fahrt etwa acht Stunden. In Herne angekommen, umarmten sich mein Vater und „Rolli“, so nannte mein Vater Harold, da sich die beiden aus Kindertagen kannten. Wir verstanden uns gut. Ich erstattete Harold seine Unkosten in Höhe von 500 DM in bar für die staubfreie Rahmung des Wappenbriefs.
Da wir wegen einer Messe kein Zimmer mehr bekommen konnten, stiegen wir nach etwa einer Stunde wieder ins Auto. Der Wappenbrief lag im Kofferraum, sorgfältig in eine Decke eingehüllt, und so fuhren wir noch am selben Tag wieder nach Hause. Die Grenze bei Passau passierten wir lange nach Mitternacht. Wir wurden einfach durchgewunken, womit sich auch die Frage nach dem Zoll erledigt hatte.